LBBW Mittelstandsradar 2024

Autor: Thomas Wandler
Datum: 25.07.2024

Lieferkettengesetz trifft stark den Mittelstand

Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat ihren aktuellen Mittelstandsradar 2024 vorgelegt. Bei dieser Unternehmensbefragung von LBB Research wurde deutlich, dass die Zahl der vom deutschen Lieferkettengesetz betroffenen Mittelständler offenbar erheblich über den bisherigen Erwartungen liegt.

Dazu sagte Andreas da Graça, Mittelstandsanalyst bei LBB Research: „Fast drei Viertel der befragten Unternehmen sehen sich direkt oder indirekt vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen.“

Umfassender Beitrag zu Berichterstattung

In ihrer Pressemeldung zeigt die LBBW auf, dass kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), theoretisch von der Berichtspflicht befreit sind. Trotzdem kommt es in der Praxis oftmals vor, dass sie einen umfassenden Beitrag zur Berichterstattung über die Erfüllung von Sorgfaltspflichten leisten müssen. Das geschieht dann, wenn sie von berichtspflichtigen Geschäftspartnern zur Mithilfe aufgefordert werden. Die Bürokratie und ihre Regelungen werden der LBBW zufolge als Gegner angesehen.

„Inzwischen benennt der Mittelstand fast unisono die überregulierenden Behörden als Hauptbelastungsfaktor“, sagt da Graça.

Kontrolle weltweiter Lieferketten

Unternehmen sind laut der LBBW zukünftig europaweit zur Dokumentation verpflichtet, dass von ihnen aus Drittländern importierte Produkte nicht zu Kinderarbeit ohne Umweltschäden führen. Die Kontrolle weltweiter Lieferketten und direkter und indirekter Geschäftspartner sei dabei mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden.

Bei der Befragung zum Mittelstandsradar 2024 äußerte ein Viertel der teilnehmenden Firmen, direkt vom Lieferkettengesetz betroffen zu sein. Weitere 43 Prozent sind ihrer eigenen Ansicht nach wegen geschäftlicher Verbindungen indirekt konfrontiert. Wie die LBBW betont, können sich diese Unternehmen der indirekten Berichtspflicht nicht entziehen.